UVV-Prüfung

Unsere Service-Mitarbeiter sind zertifiziert die Prüfung gemäß

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

für die elektrischen Betriebsmittel, Flurförderzeuge und Hebe- und Kippvorrichtungen in Ihrem Betrieb durchzuführen und zu protokollieren.

Der gefahrlose Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln, Flurförderzeugen und Hebe- und Kippvorrichtungen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand der elektrischen Anschlüsse und deren Abschirmung ab, genauso wie von der einwandfreien Funktion der Bremse und weiteren Sicherheitseinrichtungen der benutzten Anlagen.

Die UVV Prüfung elektrotechnischer Arbeitsmittel ist in den Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV V3 und DGUV V4) geregelt.

Hebe- und Kippvorrichtungen sind gemäß der Vorschriften der Arbeitssicherheit und der Betriebssicherheitsverordnung von Nahrungsmittelmaschinen sowie den Richtlinien der Berufsgenossenschaften jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Unsere Service-Techniker führen alle vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften aus. So ist die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb gewährleistet und das Risiko eines Anlagenstillstandes und die damit verbundenen Produktionsausfälle werden minimiert,

Vorsorgliche Wartung senkt die Ausfallzeiten und die Betriebskosten.

Wir erstellen für die Prüfung ihrer Anlagen und Fremdgeräte einen UVV-Prüfplan und erinnern Sie frühzeitig an die nächsten Prüftermine.